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Allgemeines Medizinrecht
Dr. Michaela Bürgle ist seit 1997 als Rechtsanwältin zugelassen. Sie vertritt
ausschließlich Patienten bei der Durchsetzung ihrer Rechte nach
ärztlichen
Behandlungsfehlern, wobei sie sich eines hoch qualifizierten
juristischen
Mitarbeiterstabes sowie der fachspezifischen Beratung
unabhängiger Mediziner
bedient.