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Marc von Harten
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
ist als selbständiger Rechtsanwalt ebenfalls in Bad Homburg niedergelassen, ausschließlich als Strafverteidiger tätig und übernimmt als solcher alle arztstrafrechtlichen Mandate der Medizinanwälte L&P.
Die Medizinanwälte L&P haben sich für diese enge Kooperation mit Rechtsanwalt von Harten entschieden, da die „Kriminalisierung“ ärztlicher Tätigkeit an jährlich etwa 10.000 Schadensersatz- und Schmerzensgeldklagen, 40.000 Behandlungsfehlervorwürfen und rund 3.000 neuer staatsanwaltschaftlicher „Kunstfehler“-Verfahren zu erkennen ist. Zugleich werden ganze Dezernate bei den Staatsanwaltschaften eingerichtet, die Fälle ärztlichen Abrechnungsbetruges ermitteln und verfolgen sollen.
Daneben darf nicht übersehen werden, dass schon ein Ermittlungsverfahren häufig existenzgefährdend, manchmal sogar existenzvernichtend für den Arzt sein kann. Hinzu kommen die psychischen und physischen Belastungen, die ein Strafverfahren mit sich bringt.
Auf Grund der existenziellen Bedeutung solcher Verfahren, ist es überaus wichtig, gerade in Strafsachen einen Spezialisten an seiner Seite zu wissen. Häufig sorgen gerichtsanhängige Fälle von Behandlungsfehlern auch zu einem großen medialen Interesse. Unsere Erfahrung hat uns aber gezeigt, dass kaum ein Arzt und nur wenige Krankenhäuser über ein PR-Konzept für den Ernstfall verfügen. Dabei kann selbst nach gravierenden Vorfällen mit einer klar strukturierten Öffentlichkeitsarbeit viel getan werden, um dauerhafte Imageschäden zu verhindern. Auch hierbei stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main hat Rechtsanwalt von Harten aufgrund seiner nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen die Befugnis verliehen, die Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht zu führen.
Korrespondenzsprachen sind Englisch und Französisch. Für weitere Sprachen stehen Übersetzer zur Verfügung.