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Ist der Informationsdienst Medizinrecht wirklich vollständig
kostenfrei und heißt kostenfrei auch
wirklich frei von Kosten ?
Ja, alle unsere Seiten sind
–ausnahmslos, dauerhaft und zu 100 %- kostenfrei. Das gilt für Besucher
wie auch für in unsere Verzeichnisse aufgenommene Anwälte bzw. Ärzte in
gleichem Maße. Sowohl das Abrufen von Informationen bzw. das Einsehen von
Anwaltsverzeichnissen, als auch das Einstellen von Fachbeiträgen bzw. ein
Eintrag in unsere Verzeichnisse sind kostenfrei.
Wieso ist der Informationsdienst Medizinrecht kostenfrei ?
Liegt das daran, dass Sie vom Informationsdienst Medizinrecht so gute Menschen
sind ?
Ja aber selbstverständlich ! Ein anderer nicht
unwesentlicher Grund ist, dass wir der Meinung sind, dass ein kostenfreies Portal
langfristig Erfolg versprechender ist, auch in finanzieller Hinsicht. Die
absolute Kostenfreiheit -bei
gleichzeitig höchster Qualität der Inhalte- war von Anfang an ein wesentlicher
Bestandteil des Geschäftsmodells und ist zwischenzeitlich auch zu unserem
Markenzeichen geworden. Neben einer schnellen, tiefen Marktdurchdringung bzw.
Reichweitengewinnung, sichert die Kostenfreiheit uns auch ein Maximum an
inhaltlicher Selbstbestimmung. Diese wird auch durch unsere Werbeeinnahmen
nicht beschnitten, da wir auf die Auswahl der von Google vollautomatisch
eingeblendeten, Content-bezogenen Werbeanzeigen keinen Einfluß haben.
Wie steht es um die Qualität der Inhalte ? Macht sich da die
Kostenfreiheit nicht negativ bemerkbar ?
Nein, auf keinen Fall. Die Kostenfreiheit geht niemals zu
Lasten der Qualität, weder beim Design, noch bei den Inhalten. Uns war und ist
immer klar, dass die Qualität der Inhalte letzten Endes über den Erfolg eines
Portals entscheidet und die Kostenfreiheit nur einen Wettbewerbsvorteil
darstellt. Daher stammen unsere Beiträge auch von spezialisierten
Rechtsanwälten mit entsprechendem Tätigkeitsschwerpunkten, häufig sogar von
Fachanwälten. Dennoch können sich natürlich –wie auch bei kostenpflichtigen
Angeboten- einmal Fehler einschleichen. Daß kostenfreie Angebote
kostenpflichtigen aber grundsätzlich in nichts nachstehen, zeigt eindrucksvoll
der Erfolg von Wikipedia.
An wen muß ich mich als Arzt oder Patient für eine
Rechtsberatung wenden ?
Nicht an uns, sondern ausschließlich an die in unseren
Verzeichnissen aufgeführten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Wir können,
dürfen und wollen keine Rechtsberatung im Einzellfall anbieten.
Wie kann ich mich als Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt
Medizinrecht bzw. als Fachanwalt für Medizinrecht in Ihre Verzeichnisse
eintragen ?
Nutzen Sie für Ihren Eintrag bitte unser
online-Anmeldeformular, welches Sie auf allen Seiten mit entsprechendem
Verzeichnis unter dem Punkt „Als Anwalt kostenlos eintragen“ finden. Wenn Sie
als Fachanwalt für Medizinrecht sowohl in Ihrem entsprechenden
Stadtverzeichnis, als auch in unserem bundesweiten Verzeichnis
mein-medizinrechtler.de gelistet werden wollen, reicht ein ausgefülltes
Anmeldeformular aus.
Wie kann ich medizinrechtliche Fachbeiträge veröffentlichen
?
Als eingetragener Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt
Medizinrecht bzw. als Fachanwalt für Medizinrecht haben Sie jederzeit
die
Möglichkeit medizinrechtliche Fachbeiträge auf unseren Seiten zu
veröffentlichen. Senden Sie uns in diesem Fall bitte Ihre
medizinrechtlichen
Fachbeiträge einfach per Mail (am besten im Word-Format) zu. Wir
kümmern uns um alles weitere und benachrichtigen Sie sofort nach
Veröffentlichung.
Machen Sie bei Fachbeiträgen hinsichtlich Themenauswahl und
Länge irgendwelche Vorgaben?
Nein. Die Auswahl der Themen (innerhalb des Medizinrechts)
überlassen wir Ihnen. Auch gibt es keine Mengen- oder Größenbegrenzung bei den
Beiträgen. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht allerdings nicht.
Wie kann ich Kontakt zu Ihnen aufnehmen ?
Am besten per Mail unter einer der nachfolgenden E-Mail
Adressen:
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